Grundlagen der freiwilligen Vereinbarung und Überzahlungsansprüche

Was ist eine freiwillige Vereinbarung?

Erstens gibt es zwei Möglichkeiten der Schuldenkonsolidierung : mit oderohne Einschaltung der Gerichte.

Zu den Methoden der gerichtlichen Schuldenregulierung gehören die Mediation, die individuelle zivilrechtliche Sanierung und der Privatkonkurs.

Eine Methode zur Schuldenregulierung ohne Inanspruchnahme der Gerichte ist hingegen der hier erläuterte freiwillige Vergleich.

Unter einem freiwilligen Vergleich versteht man die Überprüfung des Umfangs der Rückzahlungsverpflichtungen eines Schuldners und der Art und Weise der Rückzahlung durch direkte Verhandlungen und Gespräche mit den Gläubigern und die Erzielung einer Einigung.

Es gibt keine festen Regeln im Gesetz, da die Entscheidung ausschließlich zwischen den betroffenen Parteien zu besprechen ist.

Wenn eine endgültige Einigung erzielt werden kann, wird der Schuldner die Rückzahlungen entsprechend dem neu vereinbarten Umfang und der Art der Rückzahlungsverpflichtungen fortsetzen.

Was ist eine Überzahlungsforderung?

Im Zuge der oben beschriebenen Umschuldung kann eine rechtliche Überprüfung der Geschäftsbeziehung mit dem Kreditgeber zu überhöhten Rückzahlungen führen.

Diese überhöhten Rückzahlungen werden als “Überzahlungen” bezeichnet, und die Rückforderung der Überzahlung wird als Überzahlungsantrag bezeichnet.

Das Gesetz zur Begrenzung der Zinssätze legt den Höchstzinssatz für die Verzinsung von Gelddarlehen und Krediten fest.

Wird ein Zinssatz vereinbart, der diese Obergrenze überschreitet, ist die Vereinbarung grundsätzlich unwirksam und der für das betreffende Geschäft geltende Vertragszinssatz ist der Höchstzinssatz nach dem Zinsbegrenzungsgesetz.

Bis zum Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2006 wurde diese Grundsatztheorie jedoch sehr großzügig ausgelegt und konnte leicht durchgestrichen werden.

Dies hatte zur Folge, dass die Kreditgeber vor dem genannten Fall weiterhin hohe Zinssätze gewährten und das Zinsbegrenzungsgesetz ignorierten.

Der Gerichtshof entschied jedoch in derselben Rechtssache, dass dieser Grundsatz eng auszulegen und anzuwenden ist und die traditionelle Vorgehensweise der Geldverleiher nicht mehr gilt.

Bei einer Überprüfung der Transaktionen gemäß der Entscheidung in diesem Fall wurde festgestellt, dass die meisten Darlehen der Darlehensgeber gegen das Zinsbeschränkungsgesetz verstoßen und dass eine Reihe von Darlehensnehmern mehr zurückgezahlt haben, als sie hätten zahlen müssen.

Dies ist der Beginn der Überzahlungsansprüche.

Viele Darlehensgeber haben aufgrund dieses Präzedenzfalls ihre bisherige Praxis korrigiert und berechnen nun Zinsen für Darlehen innerhalb der gesetzlichen Zinsgrenze, so dass Überzahlungen bei laufenden Darlehensgeschäften unwahrscheinlich sind.

Es besteht jedoch keine Möglichkeit einer Überzahlung, wenn die Transaktion so gestaltet ist, dass über mehrere Jahre hinweg noch Rückzahlungen geleistet werden.

Was ist eine schwarze Liste?

Wenn eine freiwillige Vereinbarung mit einem Kreditgeber getroffen wird, heißt es, dass die Unfalldaten bei den Kreditbüros registriert werden, als ob es einen Ausfall bei der Transaktion gegeben hätte.

Diese Registrierungsliste ist die so genannte “schwarze Liste”.

Die Liste wird nur im Falle des Ausfalls einer Finanztransaktion registriert und steht daher in keinem Zusammenhang mit Überzahlungsansprüchen.

Daher führt die Forderung nach einer überhöhten Zahlung gegen einen Kreditgeber allein nicht dazu, dass dieser auf die schwarze Liste gesetzt wird.

Was passiert, wenn Sie auf die schwarze Liste gesetzt werden?

Wenn Sie auf der schwarzen Liste stehen (Ihre Unfalldaten werden in den Kreditbüros gespeichert), kann es für Sie schwieriger sein, z. B. Folgendes zu tun

  • Verschiedene Arten von Darlehen
  • Aufnahme von Verbraucherkrediten
  • Ausgabe von Kreditkarten

Die Dauer der Unfalldaten hängt von der Art des Unfalls ab, in den meisten Fällen werden sie jedoch etwa fünf Jahre lang gespeichert.

Wenden Sie sich sowohl bei freiwilligen als auch bei Überzahlungsansprüchen zunächst an einen Anwalt.

Es ist zwar nicht unmöglich, sich selbst mit der freiwilligen Liquidation und den Überzahlungsforderungen zu befassen, aber es ist praktisch unmöglich, mit den Kreditgebern zu verhandeln oder Überzahlungen korrekt zu berechnen und Forderungen an die Kreditgeber zu stellen, wenn man keine Kenntnisse oder Erfahrungen im Schuldenmanagement hat.

Es kann auch sein, dass der Verkäufer ohne die Einschaltung eines Anwalts nicht sehr ehrlich zu Ihnen ist.

Wenn Sie Ihre Umschuldung oder Überzahlungsforderung reibungslos durchführen wollen, sollten Sie daher die Unterstützung eines professionellen Anwalts oder Gerichtsschreibers in Betracht ziehen.

Zunächst einmal sollten Sie versuchen, Ihre Situation zu klären, indem Sie einen Experten zu Rate ziehen, anstatt allein zu denken.

Gegebenenfalls empfiehlt es sich, einen freiwilligen Vergleich usw. bei einem Fachmann zu beantragen.